Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Küstenfass vermietet dem Mieter zur Nutzung eine mobile Fasssauna inkl. Anhänger.


§ 2 Die Gesamtmiete ist vor Nutzung des Küstenfasses fällig.


§ 3 Die Nutzung des Küstenfasses erfolgt ausschließlich sowohl auf eigenes Risiko als auch auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die mit oder durch das Küstenfass verursacht werden. Das Küstenfass darf nur zu eigenen (Freizeit) Zwecken und nicht gewerblich verwenden - dies schließt auch eine Untervermietung aus. Aus Gründen der Sicherheit ist die Sauna stets von mindestens 2 (maximal 4) Personen gleichzeitig zu nutzen. Die Sauna darf ausschließlich mit unbehandeltem Feuerholz befeuert werden. 


§ 4 Der Mieter verpflichtet sich das Küstenfass ordnungs- und sinngemäß zu verwenden und sich bei Unklarheiten an den Vermieter zu wenden. Sollte es an dem Küstenfass einen Mangel geben, so hat der Mieter dies unverzüglich mitzuteilen. Tut er dies nicht, so ist der Mieter für den daraus ggf. entstehenden Schaden haftbar. Der Standort für das Küstenfass ist vom Mieter auf seine Geeignetheit zu prüfen, er ist hierfür verantwortlich und haftbar, dass der Standort darüber hinaus sicher und zulässig ist. Das Abstellen und Nutzen des Küstenfasses in brandgefährdeten Gebieten, also beispielsweise unmittelbar unter Bäumen, neben Reetdachhäusern, Gastanks-/anlagen oder unter einer Überdachung, ist verboten. Darüber hinaus muss bei einem geeigneten Standort zu jeglichen Gefahrenquellen ein entsprechender Mindestabstand eingehalten werden.


§ 5 Für jegliche Schäden, die an dem Küstenfass während der Mietzeit entstehen oder für alle sonstigen Schäden, die durch das Küstenfass selbst verursacht werden, haftet der Mieter, welcher vollumfänglich schadensersatzpflichtig ist. Schäden bzw. Reparaturen, auch verursacht von Dritten sowie fehlende oder

defekte Zubehörteile werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt, dies umfasst auch hieraus entstehende Nutzungsausfälle.


§ 6 Der selbstständige Weitertransport des Küstenfasses über den vereinbarten Ort hinaus ist untersagt.

Im Falle einer Selbstabholung ist der Mieter berechtigt, die mobile Sauna eigenständig an den vereinbarten Ort zu bringen. Eine Rückgabe hat spätestens innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen (bei mehreren Miettagen entsprechend länger). Geschieht dies nicht, wird ein weiterer Miettag in Rechnung gestellt. Während des Transports der Sauna haftet der Mieter vollumfänglich für jegliche Schäden, die mit oder durch die Fahrt entstehen.


§ 7 Am Ende der Mietzeit hat der Mieter das Küstenfass so zurückzugeben, wie er es erhalten hat. Sollte der Mieter das Küstenfass entgegen der vereinbarten Mietdauer nicht rechtzeitig zurückgeben, wird für jeden angefangenen Tag zusätzlich die Tagesmiete fällig.

 Dies schließt nicht die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche aus. Das Küstenfass ist vom Mieter in einem besenreinen Zustand zurückzugeben - es dürfen für die Reinigung keinerlei Reinigungsmittel genutzt werden. Ist dies nicht der Fall, berechnen wir hierfür pauschal 50,00 €.